Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?

Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
Infos können Sie hier herunterladen.
Stand: 13.01.2022
Heitersheim
Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
Infos können Sie hier herunterladen.
Stand: 13.01.2022
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie bereits vor Weihnachten angekündigt, sind wir sehr froh darüber, dass ab dem 10. Januar der Unterrichtsbetrieb wie geplant starten kann.
Gleichzeitig bereiten wir uns in der Schule aufgrund der sich vermehrt ausbreitenden Omikron-Variante aber darauf vor, dass einzelne Klassen quarantänebedingt im Fernlernen unterrichtet werden müssen. Helfen auch Sie hier mit, indem Sie frühzeitig auf die Klassenlehrkräfte zugehen, um bei Bedarf ein digitales Endgerät von der Schule auszuleihen.
Sollte es zu einer Situation kommen, in der wir Fernlernen anbieten müssen, wird wieder eine Notbetreuung für den GS-Bereich, sowie die Klassenstufen 5 bis 7 eingerichtet. Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist
nachgewiesen werden.
Testangebot und Testpflicht
Derzeit gewinnen wir täglich neue Erkenntnisse über die Omikron-Variante des Corona-virus. Deshalb werden das Testangebot und die Testpflicht vor diesem Hintergrund ausgeweitet. Um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden, müssen in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien die Schülerinnen und Schüler täglich Schnelltests durchführen.
Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch
Mit freundlichen Grüßen
D.Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung
Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona
(Stand: 15.12.2021)
Krank – was passiert jetzt?
Wenn Du Husten, Schnupfen oder Fieber hast, nichts mehr riechen oder schmecken kannst, bleibst Du zu Hause und machst einen Corona-Test.
Positiv getestet – was passiert jetzt?
Wenn Dein Corona-Test positiv ist, also anzeigt, dass Du Corona hast, gehst Du sofort nach Hause und musst dort 10 Tage bleiben. Die 10 Tage rechnest Du ab dem Tag nach dem Tag, an dem Du den Test gemacht hast. In der Zeit darfst Du Deine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch haben. Nur Deine Familie, mit der Du zusammenwohnst, darf in der Zeit bei Dir sein. Um niemanden anzustecken, ist es sinnvoll, zu anderen Personen in der Wohnung Abstand zu halten. Deine Familienmitglieder müssen ab dem Tag Deines positiven Tests auch zu Hause bleiben (und zwar für 14 Tage), weil sie als haushaltsangehörige Personen soge-nannte „enge Kontaktpersonen“ sind.
Wer geimpft ist oder in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hatte (genesen), muss nicht in Quarantäne, wenn er oder sie Haushaltsangehörige oder -angehöriger ist, es sei denn, das Gesundheitsamt oder die Gemeinde ordnet die Quarantäne an, weil sich der positiv getestete Mitbewohner oder die Mitbewohnerin mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hat.
Kontaktperson – was passiert jetzt?
Wenn jemand, mit dem Du zusammenwohnst („haushaltsangehörige Kontaktperson“) Corona hat, musst Du Dich sofort für 14 Tage in Quarantäne begeben (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde). Wenn eine positiv getestete Person mit der Du Kontakt hattest, aber nicht zusammenwohnst Corona hat, musst Du nur in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich anruft oder Dir schreibt.
Wenn das Gesundheitsamt oder Deine Gemeinde Dich nicht kontaktiert, ist es aber sinnvoll, Deine Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und Deine Wohnung nur noch zu verlassen, wenn es unbedingt nötig ist.
Bekommt in der Zeit Deiner Quarantäne noch jemand, mit dem Du zusammenwohnst Corona, ändert sich das Ende Deiner Quarantänezeit trotzdem nicht. Du musst also nicht von vorne anfangen, die 14 Tage zu zählen.
Wenn Deine Kontaktperson selbst nicht mehr in Quarantäne bleiben muss, weil nach einem positiven Schnelltest ein negatives PCR-Testergebnis da ist, musst auch Du nicht mehr zu Hause bleiben.
Ein PCR-Test ist kostenlos möglich, wenn das Gesundheitsamt Dir gesagt hat, dass Du eine Kontaktperson bist oder jemand in deiner Familie einen positiven Test hat.
Negativer Test in der Absonderung – was passiert jetzt?
Du bist in Absonderung, weil Du positiv getestet bist:
Bist Du noch nicht geimpft, musst Du 10 Tage zuhause bleiben. Manche Menschen werden aber auch krank, obwohl sie geimpft sind. Oft fühlen sie sich dann aber nicht krank. Wenn das bei Dir so ist, kannst Du ab dem 7. Tag nach Deinem positiven Test z.B. bei einem Arzt oder - 2 -
in einem Testzentrum einen Schnelltest machen lassen. Wenn der Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Wenn Du einen positiven Schnelltest hattest, dann endet Deine Absonderung sofort, wenn Du einen PCR-Test machst und der PCR-Test negativ ist. Das gilt auch, wenn Du nicht geimpft bist.
Ein negativer Test beendet Deine Absonderung ausnahmsweise dann nicht, wenn Deine Ge-meinde oder das Gesundheitsamt Dir mitgeteilt hat, dass Du Dich mit einer besonderen Virus-variante angesteckt hast.
Du bist in Quarantäne, weil Du Kontaktperson bist:
Wenn Du Dich nicht krank fühlst, kannst Du ab dem 7. Tag Deiner Quarantänezeit z.B. bei einem Arzt oder in einem Testzentrum einen Schnelltest machen lassen. Wenn der Test ne-gativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben, wenn nicht Deine Gemeinde oder Dein Ge-sundheitsamt Dir mitteilt, dass sich Deine Kontaktperson mit einer besonderen Virusvariante angesteckt hat. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zuhause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen.
Achte darauf, dass Du Dein Testergebnis bis zu dem Tag, an dem Deine Quarantäne norma-lerweise abgelaufen wäre, auch sonst immer dabeihast. Du kannst nämlich kontrolliert werden und musst es dann vorzeigen.
Geimpft oder Genesen – was passiert jetzt?
Wenn Du schon vollständig geimpft bist, ist das prima! Denn dann musst Du als Kontaktperson normalerweise nicht in Quarantäne. Das gilt auch, wenn Du selbst in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hattest. Als geimpfte oder genesene Person musst Du nämlich nur aus-nahmsweise in Quarantäne, wenn Deine Gemeinde oder das Gesundheitsamt es Dir sagt. Die bekannten Hygieneregeln (Abstand einhalten, Kontakte reduzieren) solltest Du zur Sicherheit aber trotzdem beachten, auch wenn Du nicht in Absonderung musst.
Wenn Du selbst krank wirst, also z.B. Husten, Fieber oder Schnupfen bekommst, gilt für Dich immer: Zuhause bleiben und testen (am besten beim Arzt)!
Allgemeine Informationen zur Absonderung und Quarantäne findest Du hier:
Die Hinweise beruhen auf der „Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen“ (CoronaVO Absonderung).
Diese findest Du hier:
Informationen zum Impfen
(Stand: 15.12.2021)
Warum solltest Du Dich impfen lassen?
Wenn Du Dich gegen das Corona-Virus impfen lässt, schützt Du Dich selbst vor einer Krank-heit. Aber Du schützt auch Deine Familie, Freunde und die ganze Gemeinschaft, weil Du mit Deiner Impfung dabei hilfst, dass das Virus nicht weiterverbreitet wird.
Wer kann sich impfen lassen?
Du kannst Dich impfen lassen, wenn Du 12 Jahre oder älter bist. In ganz bestimmten Einzel-fällen kannst Du Dich auch impfen lassen, wenn Du mindestens 5 Jahre alt bist.
Ab einem Alter von 16 Jahren kannst Du in der Regel selbst entscheiden, ob Du Dich impfen lassen willst. Zuvor musst Du Dich aber von einem Arzt aufklären lassen.
In Einzelfällen kannst Du auch schon mit 14 Jahren selbst entscheiden, ob Du dich impfen lassen willst. Auch da gilt, dass Du zuvor ein aufklärendes Gespräch mit einem Arzt führen musst, der prüft, ob Du selbst entscheiden kannst. Wenn Du unter 14 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten das erlauben.
Wenn Du unter 12 aber mindestens 5 Jahre alt bist, kannst Du Dich derzeit nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen impfen lassen. Das ist dann der Fall, wenn Du entweder Vorer-krankungen hast, oder wenn es in Deinem privaten Umfeld Personen gibt, die selbst keine Impfung bekommen oder nur schlecht geschützt werden können. Du kannst Dich auch dann impfen lassen, wenn Du und Deine Eltern das wünschen.
Vor der Impfung müsst Ihr, Du und Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten, Euch von ei-ner Ärztin oder einem Arzt besonders aufklären lassen. Deine Eltern oder Erziehungsberech-tigten müssen der Impfung zustimmen.
Wo kann man sich impfen lassen?
Du kannst Dich bei Deinem Haus- oder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.
Weitere Hinweise dazu findest Du hier:
https://www.dranbleiben-bw.de/#einstieg
Wie ist der Ablauf der Impfung?
Du bekommst eine Spritze in den Arm. In der Spritze ist ein Impfstoff. 3 bis 6 Wochen später bekommst Du eine zweite Spritze. 14 Tage nach dieser zweiten Spritze bist Du gut vor einer schweren Corona-Erkrankung geschützt.
Was musst Du nach der Impfung beachten?
Sehr viele Menschen vertragen die Impfung gut. Du solltest Dich aber einige Tage nach der Impfung schonen. Einige Menschen haben Beschwerden nach der Impfung. Den Menschen tut dann etwas weh oder es geht ihnen nicht gut. Die Beschwerden gehen aber schnell wieder weg.
Weitere Hinweise dazu findest Du hier:
www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche
Auffrischimpfung - „Booster“
Sofern Du über 18 Jahre alt bist, ist es sechs Monate nach Deiner zweiten Impfung Zeit, Dei-nen Impfschutz aufzufrischen. Damit bist Du dann weiter gut vor dem Corona-Virus geschützt. Du kannst Dich bei Deinem Haus- oder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.
Allgemeine Informationen zum Impfen findest Du hier:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die neue Coronaverordnung des Landes enthält viele Neuerungen. Eine davon betrifft den Schulbereich nur mittelbar. Während der Schulferien müssen nun Schülerinnen und Schüler einen aktuellen Testnachweis oder - soweit vorhanden - einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien normalerweise die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien bis Ende Januar erhalten sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Ab Februar ist geplant, diese Ausnahmeregelung nicht zu verlängern.
Wir möchten außerdem in aller Klarheit nochmals darauf hinweisen, dass nach derzeitigem Stand der Beginn oder die Dauer der Weihnachtsferien nicht vorgezogen und auch nicht verlängert werden.
Gleichwohl gibt es bei manchen Eltern sowie Schülerinnen und Schülern den Wunsch, sich in der Zeit unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen isolieren zu wollen. Deshalb eröffnet das Kultusministerium im Zeitraum vom 20. bis zum 22. Dezember 2021 als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Dennoch gilt es hier folgende Dinge unbedingt zu beachten:
• Der Beurlaubungswunsch wird von den Erziehungsberechtigten schriftlich an die Klassenlehrkraft angezeigt.
• Die Schule stellt für die Zeit der Beurlaubung Aufgaben zur Verfügung.
• Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerin oder der Schüler die von der Schule erteilten Arbeitsaufträge im Beurlaubungszeitraum erledigt. Diese sind also verpflichtend!
• Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20. Dezember ist nicht möglich.
• Die Schülerinnen und Schüler gelten, auch im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, in dem Beurlaubungszeitraum als entschuldigt.
• Die Lehrkraft entscheidet, wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 NVO).
Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass das Land genau in diesem Zeitraum unmittelbar vor Weihnachten auch Impfaktionen für Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis plant. Dazu sollen mobile Impfteams an bestimmten zentralen Stützpunkten bereitgestellt werden. Auch hierüber werden wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, sobald wir diese haben.
Wie Sie sicher bemerkt haben, nehmen auch an unserer Schule die Fallzahlen zu. Bislang ist es deswegen noch zu keiner Klassenschließung bei uns gekommen, an umliegenden Schulen jedoch schon. Für den Fall, dass Sie als Familie von einem positiven Befund oder einer Quarantäne betroffen sind, ist sehr wichtig, dass Sie folgende Dinge beachten:
• Führen Sie unbedingt umgehend einen PCR-Test durch. Wir als Schule müssen das Gesundheitsamt bei einem positiven Schnelltest informieren.
• Informieren Sie uns umgehend über das Ergebnis. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Testgeschehen in der Klasse und auch auf eine eventuelle Quarantäne anderer Familien aus der Klasse.
• Geben Sie Ihrem Kind nach einer Quarantäne zwingend eine schriftliche Bescheinigung über die Absonderung oder die Bescheinigung über einen negativen Test mit.
Mit freundlichen Grüßen
D.Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung
„Und was passiert jetzt?“
Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona
Stand 29.11.21
Krank – was passiert jetzt?
Wenn Du Husten, Schnupfen oder Fieber hast, nichts mehr riechen oder schmecken kannst, bleibst Du zu Hause und machst einen Corona-Test (am besten beim Arzt).
Positiv getestet und noch nicht geimpft – was passiert jetzt?
Wenn Dein Corona-Test positiv ist, also anzeigt, dass Du Corona hast, gehst Du sofort in Quarantäne. Das bedeutet, Du gehst direkt nach Hause und bleibst dort 14 Tage. Wenn Du ein positives Ergebnis von einem Schnelltest hast, endet Deine Quarantäne, sobald Du da-nach ein negatives PCR-Testergebnis bekommst. In der Zeit der Quarantäne darfst Du Deine Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch haben. Nur wer mit Dir zusammenwohnt, darf dann bei Dir sein. Um niemanden anzustecken, solltest Du zu anderen Personen zuhause Abstand halten. Deine Mitbewohner müssen ab dem Tag Deines positiven Tests für 10 Tage auch zuhause bleiben. Wer geimpft ist oder in den letzten 6 Monaten schon mal Corona hatte (genesen), muss aber nicht in Quarantäne.
Positiv getestet und geimpft – was passiert jetzt?
Manche Menschen werden krank, obwohl sie geimpft sind, auch diese müssen für 14 Tage in Quarantäne. Oft fühlen sie sich aber gar nicht krank. Wenn das bei Dir so ist, Du also keine Symptome hast, kannst Du ab dem 5. Tag nach Deinem positiven Test einen PCR-Test ma-chen. Wenn der PCR-Test negativ ist, musst Du nicht mehr zuhause bleiben.
Kontaktperson – was passiert jetzt?
Wenn eine Kontaktperson Corona hat, musst Du Dich, wenn Du nicht geimpft oder genesen bist, sofort für 10 Tage (ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde) in Quarantäne begeben. Eine Kontaktperson ist:
Quarantäne als Kontaktperson – was passiert jetzt?
Bekommt in der Zeit Deiner Quarantäne noch jemand, mit dem Du zusammenwohnst Corona, ändert sich das Ende Deiner Quarantänezeit trotzdem nicht. Du musst also nicht von vorne anfangen, die 10 Tage zu zählen. Wenn Deine Kontaktperson selbst nicht mehr in Quarantäne bleiben muss, weil ein negatives PCR-Testergebnis da ist, musst auch Du nicht mehr zu Hause bleiben.
Wenn Du als Kontaktperson in Quarantäne bist, kannst Du, wenn Du Dich nicht krank fühlst, ab dem 5. Tag Deiner Quarantänezeit einen PCR-Test machen oder ab dem 7. Tag einen Schnelltest. Wenn Du Schülerin oder Schüler bist, kannst Du auch schon ab dem 5. Tag Dei-ner Quarantänezeit einen Schnelltest machen. Ist der Test negativ, musst Du nicht mehr zu-hause bleiben. Dein Testergebnis musst Du in der Schule vorzeigen. Auch außerhalb der Schule kannst Du kontrolliert werden, weshalb Du Dein Testergebnis bis zu dem Tag, an dem Deine Quarantäne normalerweise beendet gewesen wäre, immer dabeihaben musst.
Übrigens: Ein PCR-Test ist kostenlos möglich, wenn das Gesundheitsamt Dir gesagt hat, dass Du eine Kontaktperson bist oder jemand in deiner Familie einen positiven Test hat. - 2 -
Stand: 29.11.2021
Geimpft oder Genesen – was passiert jetzt?
Wenn Du schon vollständig geimpft bist, ist das prima! Denn dann musst Du als Kontaktper-son nicht in Quarantäne. Das gilt auch, wenn Du genesen bist. Die bekannten Hygieneregeln solltest Du zur Sicherheit aber trotzdem beachten.
Warum solltest Du Dich impfen lassen?
Wenn Du Dich gegen das Corona-Virus impfen lässt, schützt Du Dich erst einmal selbst vor einer Krankheit. Aber Du schützt auch Deine Familie, Freude und die ganze Gemeinschaft, weil Du mit Deiner Impfung dabei hilfst, dass das Virus nicht weiterverbreitet wird. Auch wenn Du in deinem Umfeld alte oder kranke Menschen hast, kannst Du mit Deiner Impfung dabei helfen, dass Du sie nicht mit Corona ansteckst.
Wer kann sich impfen lassen?
Du kannst Dich impfen lassen, wenn Du 12 Jahre oder älter bist. Du kannst selbst entscheiden, ob Du Dich impfen lassen möchtest. Wenn Du noch nicht 18 Jahre alt bist, müssen Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten das erlauben.
Wo kann man sich impfen lassen?
Du kannst Dich bei Deinem Haus- oder Jugendarzt, in einem Impfzentrum oder in einer Impfstation impfen lassen.
Weitere Antworten zu Deinen Fragen, und wo Du Dich impfen lassen kannst, findest Du unter dem Link:
https://www.dranbleiben-bw.de/#einstieg
Wie ist der Ablauf der Impfung?
Du bekommst eine Spritze oben in den Arm. In der Spritze ist ein Impfstoff. 3 bis 6 Wochen später wirst Du noch 1 Mal geimpft. Dann bist Du erstmal gegen die Krankheit geschützt.
Was musst Du nach der Impfung beachten?
Sehr viele Menschen vertragen die Impfung gut. Du solltest Dich aber bitte einige Tage nach der Impfung schonen. Einige Menschen haben Beschwerden nach Impfungen. Den Menschen tut dann z.B. der Arm etwas weh oder sie fühlen sich schlapp.
Weitere Antworten zu Deinen Fragen, insbesondere zu Risiken und Nebenwirkungen findest Du unter dem Link:
www.dranbleiben-bw.de/kinderundjugendliche
Wenn Du jetzt noch offen gebliebene Fragen hast, findest Du ganz viele Antworten zu allen Corona-Themen unter dem Link:
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wie schon bereits mitgeteilt, müssen wir damit rechnen, dass spätestens im Verlauf der nächsten Woche die Alarmstufe gilt.
Für den Schulbetrieb bedeutet dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Maskenpflicht in allen Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird. Die Ausnahmen im Sportunterricht und im Freien bleiben bestehen. Selbstverständlich werden wir sehr bedarfsorientiert auch weitere Maskenpausen im Freien einplanen. Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe nicht verbunden.
Im Zusammenhang mit den geltenden Hygieneregelungen möchte ich besonders auf folgende Regelung hinweisen. Für den Zutritt zur Schule wird auch weiterhin die 3G-Regelung gelten, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest. Dies gilt nicht nur für schulische Veranstaltungen, sondern z.B. auch für längere Elterngespräche. Die Notwendigkeit eines 3G-Nachweises gilt jedoch nicht, wenn Dinge nur kurz abgegeben oder mitgeteilt werden. Hierfür können Sie aber auch gerne den Briefkasten am Verwaltungseingang benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
D.Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
leider entwickelt sich das Infektionsgeschehen wenig erfreulich. Inzwischen haben wir im Land die Warnstufe erreicht. Ob oder wann wir die sog. Alarmstufe erreichen ist nicht klar, aber durchaus in absehbarer Zeit möglich. Wir haben Ihnen deshalb einige wesentliche Informationen rund um das Thema zusammengestellt.
Für die Warnstufe ändert sich nicht viel. Sie hat kaum Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Es ändert sich lediglich Folgendes:
In der Alarmstufe gilt in den Unterrichts- und Betreuungsräumen auch am Platz wieder generell die Maskenpflicht. Dies gilt dann auch wieder an der Grundschule. Zudem ist in bestimmten Bereichen außerhalb der Schule der Zutritt für nicht-immunisierte Personen untersagt (2G-Regel), dies ist bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie z.B. Schulausflügen von Lehrkräften und Begleitpersonen zu beachten. Für Schülerinnen und Schüler ändert sich insofern aber nichts, für sie genügt auch in der Alarmstufe außerhalb der Schule die Vorlage eines Nachweises über ihren Schülerstatus (z.B. Schülerausweis oder Schüler-Abo).
Für die kommenden noch anstehenden Elternabende gilt:
Anders als angekündigt werden wir diese aufgrund des Infektionsgeschehens NICHT in Präsenz durchführen. Sie finden via BBB in den Klassenräumen der Klassen von Moodle statt. Allen Eltern ist somit auch eine Teilnahme unabhängig von 3G (mit PCR-Test) möglich. Ihre Kinder wissen Bescheid, wie man sich dort anmeldet. Einige von Ihnen sicherlich auch noch.
Das Prozedere dürfte aus dem vorangegangenen Schuljahr noch bekannt sein. In den neuen Klassen wird es durch die Klassenlehrkräfte nochmals ausdrücklich erklärt.
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Eltern zusammen das Geschehen an Endgeräten verfolgen können. Falls sie technische Schwierigkeiten haben, teilen Sie dies bitte den Klassenlehrkräften mit. Die Wahlen der Elternvertreterinnen und Elternvertretern sind per Abstimmungstool möglich. Bei Unstimmigkeiten oder Schwierigkeiten kann dies auch im Umlaufbeschluss erfolgen.
Für Elterngespräche gilt: Individuelle Gespräche mit Eltern sind jederzeit in Präsenz an der Schule möglich, sofern die Hygieneregeln beachtet werden.
Sollte sich das Ausbruchsgeschehen an den Schulen verschärfen, behält sich das Kultusministerium vor, im Sinne des Gesundheitsschutzes die Maskenpflicht im Unterricht noch vor Erreichen der Alarmstufe kurzfristig wiedereinzuführen. Selbstverständlich kann die Maske auch jetzt schon jederzeit freiwillig während des Unterrichts getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
D. Lederle M. Goldschmidt S. Grießer
Schulleitung