wie wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 06.10.2021 mitgeteilt haben, wird die Maskenpflicht an den Schulen nun deutlich gelockert. Die Konkretisierung hierzu hat uns Schulen nun im Verlauf des späten Nachmittags heute erreicht. Erfreulicher weise gehen diese sogar noch etwas weiter, als bislang kommuniziert.
Sekundarstufe
Hier müssen Masken künftig im Klassenzimmer am Platz nicht mehr getragen werden. Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.
Primarstufe
Hier gibt es grundsätzlich im Klassenzimmer keine Maskenpflicht mehr, ohne Einschränkung.
Mit anderen Worten: Die Maskenpflicht bleibt außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume aber unverändert bestehen.
Alle diese Lockerungen gelten bis auf weiteres, es sei denn:
Eintritt der sog. „Alarmstufe“
Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum.
Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungs-gruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).
Auch für das Singen gelten nun leicht veränderte Bestimmungen.
ohne Maske, aber mit einem Mindestabstand von zwei Metern (wie bisher),
mit Maske, wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Auch dann sollte der Abstand jedoch so groß sein, wie die räumlichen Verhältnisse es zulassen.
Wir freuen uns, dass somit wieder ein Stück mehr Normalität in den Schulalltag einkehrt.
Das Kultusministerium hat sich in Abwägung der Vor- und Nachteile aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die Maskenpflicht am Platz zu lockern. Diese Lockerung soll ab dem 18. Oktober gelten, ist aber bislang noch nicht endgültig entschieden.
Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests pro Woche durchführen werden.
Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz.
Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler bzw. diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.
Wenn die Alarmstufe gilt, muss die Maske wieder generell aufgesetzt werden.
Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.
Mit diesen Lockerungen beschreitet Baden-Württemberg einen ähnlichen Weg wie einige andere Bundeländer (z.B. Bayern) auch. Ob diese Lockerungen auch tatsächlich in Kraft treten werden, entscheidet sich voraussichtlich erst am 15. Oktober. Wir werden Sie allerdings nur dann informieren, wenn die Planungen nicht umgesetzt würden.
inzwischen sind wir alle schon fast Profis in Sachen Selbsttests. Ab diesem Montag, den 27.09.21 werden nun alle Schülerinnen und Schüler (Ausnahme 2G) drei Mal pro Woche bei uns an der Schule getestet. Die neuen Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag.
Selbstverständlich bleiben die Einwilligungserklärungen gültig. Das Kultusministerium hat in Anbetracht des großen organisatorischen Aufwandes auf eine Neuauflage der Erklärungen verzichtet. Sie ist zudem auch rechtlich nicht zwingend nötig, da die gesetzliche Grundlage zur Testung und die daraus resultierenden Konsequenzen bei Nichtteilnahme deutlich in der entsprechenden Verordnung dargestellt sind.
Sollten Sie den Testnachweis über ein offizielles Testzentrum erbringen. Möchten wir in diesem Zusammenhang nochmals an die Gültigkeit dieser Nachweise erinnern. Dieser Zeitraum beträgt
im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden,
im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden.
Leider hatten wir seit Beginn des Schuljahres auch einige wenige positiv getesteten Schülerinnen und Schüler (deutlich weniger als 0,5%). Dies führte in allen Fällen dazu, dass die betroffenen Klassen oder sogar Jahrgangsstufen (nur im Bereich Sekundarstufe) an fünf aufeinander folgenden Schultagen täglich getestet werden müssen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein Wochenende dazwischen befindet. Maßgeblich sind hier die Schultage und nicht die Wochentage. Auch hier gelten für die außerhalb der Schule in anerkannten Testzentren erbrachten Testungen die oben genannten Fristen. In den bisher betroffenen Klassen haben sich bei den intensiven Nachtestungen übrigens keine weiteren positive Tests ergeben. Dies zeigt, dass die von uns ergriffenen Maßnahmen wohl offensichtlich wirksam sind und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, unsere Schule offen zu halten. Allerdings sind alle Maßnahmen nur so gut, wie sie auch tatsächlich befolgt werden. Wir bitten Sie als Eltern darum, diese Maßnahmen und deren Wichtigkeit immer wieder mit Ihren Kindern zu besprechen.
Sollten Sie selbst oder Ihre Familie von positiven Befunden oder von einer amtlich angeordneten Quarantäne betroffen sein, ist es sehr wichtig, dass wir als Schule direkt und unmittelbar durch Sie in Kenntnis gesetzt werden. Bitte geben Sie uns im Sekretariat dringend zeitnah Bescheid. Dazu gehört auch, ob der Befund eines positiven Schnelltests an der Schule durch einen entsprechenden PCR-Test bestätigt wurde oder nicht.
Zum Schutz aller ist es ebenfalls wichtig, dass Sie Ihr Kind nicht einfach wieder zur Schule schicken, sondern ihm/ihr das amtliche Schreiben zur Quarantäneanordnung (nur so können wir die Einhaltung auch nachvollziehen) oder den Befund über einen negativen PCR-Test mitgeben. Ohne dies kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen und wird von uns zurück nachhause geschickt.
Die seit Schuljahresbeginn bestehende Maskenpflicht bleibt weiter und unverändert bestehen. Diese Regelung soll nun mindestens bis zu den Herbstferien gelten.
das neue Schuljahr steht unmittelbar bevor. Wie viele unter Ihnen sicher den Medien entnommen haben, werden ab Montag in einigen Teilen neue Bestimmungen und Regularien gelten, die uns kurzfristig vom Kultusministerium kommuniziert wurden.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Im kommenden Schuljahr sind im Inland Klassenfahrten (auch mehrtägige), Ausflüge, Wandertage oder andere Veranstaltungen in der Gruppe möglich sind, die im vergangenen Jahr nicht möglich waren. Wir als Schule haben uns dazu entschlossen, genau dies auch wieder vermehrt zu tun, weil genau solche Aktionen das soziale Miteinander fördern, das wir alle in den vergangenen Schuljahren während der Pandemie so sehr vermisst haben.
Lernstoff aufholen
Das vergangene Schuljahr wirkt aber nicht nur im Sozialen nach, es wirkt auch bei den fachlichen Inhalten nach. Wir müssen aufholen und unsere Schülerinnen und Schüler, dabei. Im kommenden Schuljahr startet das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“. Zu Beginn des Schuljahres werden wir dazu den Lernstand in den Klassen auf unterschiedliche Art und Weise erheben. Wenn dies passiert ist, werden wir uns als Kollegium überlegen, wie wir das Förderprogramm an unserer Schule gestalten werden. Das benötigt Zeit, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir damit nach den Herbstferien starten können. Das Förderprogramm ist auf die Dauer von zwei Schuljahren angelegt und richtet sich an genau die Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingten Lücken.
Ausweitung des Testkonzepts
Bislang werden an unserer Schule zwei Testungen pro Woche (Montag und Donnerstag) mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt, sofern diese nicht genesen oder geimpft sind. Sollte dies der Fall sein, bitten wir darum den entsprechenden Nachweis am Montag, den 13. September mitzugeben. Selbstverständlich werden wie bisher auch Testergebnisse von offiziellen Teststellen anerkannt.
Ab dem 27. September, werden die Schülertestungen sogar noch ausgedehnt. Ab diesem Zeitpunkt und mindestens bis zum 29. Oktober (also bis zu den Herbstferien) werden alle Schülerinnen und Schüler dann lt. der neuen Corona Verordnung Schule drei Mal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) getestet. Natürlich sind auch hier alle getesteten und genesenen Schülerinnen und Schüler ausgenommen.
Bei einem positiven Fall
Die wesentliche Neuerung, die in der Corona-Verordnung Absonderung geregelt ist, besteht darin, dass enge Kontaktperson (z.B. Klassenkameraden oder Nebensitzer) nicht automatisch in Quarantäne müssen. An die Stelle der Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen tritt nun für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Jahrgangsstufe, in der die Infektion aufgetreten ist, für die Dauer von fünf Schultagen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung.
Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass über eine mögliche Quarantäne das Gesundheitsamt und nicht Schule entscheidet. Positive Schnelltests müssen auch weiterhin dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Zur Steigerung der Lüftungseffektivität haben wir für alle Klassen- und Unterrichtsräume CO2-Ampeln bestellt. Diese sind im Bereich der Grundschule, des Orientierungsstufenhauses und in Teilen der Sekundarstufe auch schon installiert. Leider kommt es hier aber gerade zu Lieferengpässen, weshalb sie in einem Teil der Klassenzimmer der Sekundarstufe noch fehlen.
Wir alle hoffen auf ein annähernd normales Schuljahr 2021/2022 und freuen uns alle Schülerinnen und Schüler ab Montag wieder an der Schule begrüßen zu können.
seit heute gilt eine veränderte Corona-Verordnung Schule. Neu an ihr ist, dass sämtliche inzidenzabhängigen Einschränkungen nunmehr entfallen, die bisher die Grundlage für die Einführung von Wechsel- oder Fernunterricht waren. Es gibt also keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten lnzidenzwertes
in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.
Sportunterricht ist nun auch wieder vollumfänglich und inzidenzunabhängig zulässig. Einschränkungen ergeben sich nur dann, wenn in einem Klassen- oder Gruppenverband eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet wurde. In diesem Fall
darf in der Gruppe oder Klasse der Sportunterricht ausschließlich kontaktarm erfolgen,
ist dieser Gruppe ein fester Bereich der Sportanlage oder Sportstätte zur alleinigen Nutzung zuzuweisen,
ist zu anderen Gruppen ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten
Während des Sportunterrichts muss auch weiterhin keine Maske getragen werden.
Für die Klassen der Sekundarstufe können nun auch wieder alle berufsorientierenden Maßnahmen ohne Einschränkung durchgeführt werden.
Die bisher geltende Maskenpflicht wurde den aktuellen Gegebenheiten ebenfalls angepasst. An der Schule muss nun unabhängig vom Inzidenzwert eine Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für den Bereich der Primar-, als auch für die Sekundarstufe und auch für den Unterricht.
Die bisherigen Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten weiterhin. Es müssen also keine Masken getragen werden:
im Sportunterricht
im Musik-Unterricht bei Gesang und beim Spielen von Blasinstrumenten
in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird
beim Essen und Trinken
in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude (allerdings bei 1,5m Mindestabstand)
Selbstverständlich werden wir wie bisher auch bei Bedarf zusätzliche Maskenpausen in den Klassen durchführen.
Die bisherige Verpflichtung, alle Räume mindestens alle 20 Minuten nach der 20-5-20-Regel zu lüften gilt nun zudem zeitunabhängig nach Warnung durch CO2-Ampeln. Solche Geräte haben wir bereits vor den Sommerferien in Zusammenarbeit mit der Stadt beschafft. Sie werden gegenwärtig noch von den Hausmeistern in allen Klassenräumen installiert. Diese Verpflichtung zum Lüften bleibt übrigens auch beim Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten bestehen.
Ebenfalls bestehen bleibt die bisherige und bewährte Testpraxis an der Schule. Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind und somit über einen Schutz verfügen, müssen künftig auch weiterhin zwei Mal pro Woche (Montag und Donnerstag) getestet werden. Wie bisher auch werden diese Tests in der Schule unter der Aufsicht und Anleitung der Lehrkräfte durchgeführt. Alle Schülerinnen und Schüler unter 8 Jahren werden künftig abweichend hiervon nur einmal pro Woche getestet. Bis zum 26. September müssen allerdings alle Schülerinnen und Schüler (unabhängig vom Alter und Immunstatus) zwei Mal pro Woche getestet werden.
Darüber hinaus bestimmt die Corona-Verordnung Schule für alle Schülerinnen und
Schüler einer Klasse oder Lerngruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, dass sie während der Zeitdauer von fünf Schultagen nur noch im bisherigen Klassenverband bzw. in der bisherigen Lerngruppe unterrichtet werden. Zusätzlich müssen alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Lerngruppe dann während fünf Schultagen täglich getestet werden.
Schülerinnen und Schüler gelten im öffentlichen Bereich als getestet. Sie benötigen deshalb z.B. für den Besuch im Zoo oder Restaurant keinen Testnachweis mehr. Sie müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind. Dies ist z.B. durch einen Schülerausweis, durch ein Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder für die jüngeren Kinder auch durch einen schlichten Altersnachweis möglich. Deshalb stellt die Schule künftig auch keinen Testnachweis mehr aus.
Mit freundlichen Grüßen D. Lederle M. Goldschmidt S. Grießer Schulleitung
das alte Schuljahr ist noch nicht einmal ganz abgeschlossen, da steht zumindest schon organisatorisch das neue vor der Türe. Wir haben soeben die ersten Informationen aus Stuttgart bezüglich der Umsetzung des Unterrichts im kommenden Schuljahr erhalten. Noch sind diese in einigen Teilen sehr grob, aber auch das hilft uns als Schule, eine gewisse Planungsrichtung zu erkennen.
Erfreulicherweise hat sich das lnfektionsgeschehen in den vergangenen Wochen so
entwickelt, dass wir zum heutigen Zeitpunkt für das Schuljahr 2021/2022 von einem Unterrichtsbetrieb in Präsenz, weitestgehend unter Normalbedingungen ausgehen. Aufgrund der Reisezeit im Sommer kann jedoch nicht vorausgesagt werden, ob und wie sich neue Varianten des Coronavirus ausbreiten. Die gesamtgesellschaftliche Zahl der lmpfungen trägt entscheidend dazu bei, den Präsenzunterricht zu sichern.
Zum Schutz vor einer erneuten Virusausbreitung durch Reiserückkehrer (bitte beachten Sie das beigefügte Merkblatt) sind zunächst in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien inzidenzunabhängig medizinische Masken zu tragen. Die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt ebenfalls bestehen.
Wir haben uns als Schule dazu entschlossen, das kommende Schuljahr unter das Motto Miteinander zu stellen. Wir wollen das Miteinander an unserer Schule bewusst angehen und es durch unterrichtliche Bausteine, aber auch durch vermehrte außerunterrichtliche, sowie erlebnispädagogische Angebote fördern. Wir freuen uns deshalb auch sehr, dass mehrtägige Veranstaltungen (z.B. Landschulheime, Abschlussfahrten) nun wieder zumindest innerhalb Deutschlands möglich sind.
Die bei einigen Schülerinnen und Schülern vorhandenen fachlichen Defizite werden wir nach einer sorgfältigen Ermittlung der individuellen Lernstände angehen. Das Land hat dazu das Programm Lernen mit Rückenwind aufgelegt. Welche Schülerinnen und Schüler dabei partizipieren dürfen, entscheiden die Lehrkräfte und die Schulleitungen. Weitere Informationen hierzu folgen dann im Verlauf des nächsten Schuljahrs.
Die bisherige Regelung der Aufhebung der Präsenzpflicht gilt im neuen Schuljahr nicht mehr. Eltern können also nicht mehr oder weniger frei entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt. Dies ist nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. aufgrund des Vorliegens einer relevanten Vorerkrankung) möglich.
Wir alle hoffen auf durchgängigen Unterricht im Regelbetrieb in Präsenzform, auch wenn wir nicht mit Sicherheit sagen können, ob wieder Einschränkungen oder Änderungen aufgrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens notwendig werden. Wir bitten Sie deshalb, in der letzten Ferienwoche aufmerksam die Informationen auf unserer Homepage im Blick zu behalten.
Wir freuen uns und hoffen sehr, im kommenden Schuljahr wieder alle Schülerinnen und Schüler im Klassenrahmen bei uns an der Schule willkommen heißen zu dürfen.
zum Glück sind die Inzidenzen gegenwärtig erfreulich niedrig. Dies hat die Landesregierung dazu veranlasst über Lockerungen der bisherigen Vorgaben zu beschließen. Für uns Schulen betrifft dies vor allem den Bereich der Maskenpflicht. Sie wurde nicht grundsätzlich abgeschafft – also anders als in manchen Medien verkürzt dargestellt -, allerdings wird sie inzidenzabhängig gelockert.
Inzidenz über 50
Die Maskenpflicht besteht vollumfänglich und generell.
Inzidenz unter 50
Sofern die Inzidenz im Landkreis mindestens 7 Tage den Wert unterschreitet, besteht keine Maskenpflicht im Freien. Sie besteht aber weiterhin im Unterricht und wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Schulhaus bewegen.
Inzidenz unter 35
Sofern die Inzidenz im Landkreis mindestens 7 Tage den Wert unterschreitet, besteht keine Maskenpflicht im Freien und im Unterricht selbst. Sie besteht aber weiterhin, wenn sich die Schülerinnen und Schüler im Schulhaus bewegen.
Diese Regelung darf keine Anwendung finden, wenn innerhalb der letzten 14 Tage ein Corona-Fall an der Schule aufgetreten ist. Sobald aber ein Fall auftritt, muss die Schule also zur Maskenpflicht zurückkehren.
In jedem Fall gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln, wie z.B. Lüften oder regelmäßiges Händewaschen. Auch die Testpflicht bleibt bestehen.
Für unsere Schule bedeutet dies ganz konkret, dass also ab Montag weder im Freien, noch im Unterricht (auch Sport) eine Maskenpflicht besteht. Sobald aber die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum verlassen und sich im Gebäude bewegen, muss die Maske getragen werden. Zum Glück hatten wir schon sehr lange keinen positiv getesteten Fall mehr an unserer Schule.
Allerdings hat diese Lockerung auch eine zweite Seite. Sollte es zu einem positiven Fall kommen, wurden die Mitschülerinnen und Mitschüler in der Regel aufgrund der Maskenpflicht als Kontaktpersonen 2. Grades behandelt. Sie wurden also nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Ohne die Maskenpflicht bedeutet dies aber, dass das Gesundheitsamt mit großer Wahrscheinlichkeit alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse 14 Tage in Quarantäne schicken würde.
Wir bitten Sie eindringlich, deshalb das Thema allgemeine Hygiene nochmals mit Ihren Kindern zu besprechen und auch den Fakt, dass Corona zwar nicht mehr so häufig auftritt, aber nach wie vor existiert.
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