Eltern-Schüler-Infobrief der Schulleitung 18.11.2022

Verfasst von Schulleitung.

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir sind gestern Abend vom Kultusministerium über die neuen Regelungen bezüglich Corona informiert worden. Diese betreffen vor allem die Absonderungspflicht von infizierten Personen. Sie gelten für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen, also auch für Grundschulkinder.

Die bisher geltende Absonderungspflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen wird durch eine Maskenpflicht ersetzt.

Die Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen gilt

Infizierte Personen, die keine Maske tragen, unterliegen allerdings weiterhin der Absonderungspflicht. Die Teilnahme am Unterricht ist dann ausgeschlossen, wenn die absonderungsersetzende Maßnahme (Tragen einer Maske) nicht eingehalten wird. Ist das Tragen einer Maske z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bleibt es ebenfalls bei der Absonderungspflicht. Es ist also nicht maßgeblich, aus welchen Gründen keine Maske getragen wird. Die Vorlage von entsprechenden Attesten ist folglich also nicht nötig.

Die Maskenpflicht kann erfüllt werden durch das durchgehende Tragen

Der Absonderungspflicht unterliegen nur Personen, die von einer zugelassenen Stelle positiv getestet wurden. Personen, die sich mit einem Selbsttest positiv auf das Coronavirus getestet haben, ist dringend zu raten, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren und das Ergebnis durch ein zertifiziertes Testangebot überprüfen zu lassen. Insbesondere bei Klassenarbeiten und Prüfungen von längerer Dauer kann das Tragen einer Maske als belastend und leistungsmindernd empfunden werden.

Deshalb können sich die der Maskenpflicht unterliegenden Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den Eltern entscheiden, ob sie

Grundsätzlich gilt aber folgende dringende Bitte:

Schicken Sie keine kranken Kinder zur Schule!

Diese stecken nur Mitschülerinnen und Mitschüler an und gefährden auch die Lehrkräfte. Unsere Personaldecke ist diesem Schuljahr sehr dünn. Ausfälle können wir nur eingeschränkt kompensieren, weshalb es dann in aller Konsequenz auch zu Unterrichtsausfällen für ganz viele Schülerinnen und Schüler kommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

D.Lederle     M. Goldschmidt    S. Grießer

Schulleitung